NEU
ab 1.1.2003
Ø Neue
Formvorschriften für Rechnungen ab 1.1.2003: Zusätzlich
zu den bisher
bekannten Merkmalen muss eine zum Vorsteuerabzug berechtigende
Rechnung
ab 1.1.2003 noch folgende Merkmale enthalten: UID-Nummer des
Lieferanten,
fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Steuersatz
und Hinweis
auf Steuerbefreiung.
Ø Wiedereinführung der UVA ab 2003: Unternehmen, deren Umsätze
im Jahr 2002
mehr als € 100.000 betragen haben, müssen ab 2003
die Umsatzsteuervoran-
meldung wieder beim Finanzamt einreichen.
Ø Die neue Verpflichtung zu einer umfassenderen Rechnungslegung für
Vereine tritt
ab dem Jahr 2003 in Kraft (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und
Vermögensübersicht).
Ø Die neue Mitteilungsverpflichtung (§ 109a-Meldung) für bestimmte
im Jahr 2002 be-
zahlte Honorare (zB. an Aufsichtsräte, freie Vertreter,
Funktionäre und freie Dienst-
nehmer) ist erstmals Ende Jänner 2003 zu erfüllen.
Ø GSVG-Wahlmöglichkeit in der Krankenversicherung: Wer bereits ab
dem 1.1.2003
von der Option auf halbe Geldleistungsberechtigung profitieren
möchte, muss schon
vor dem Jahreswechsel den diesbezüglichen Antrag stellen.
Änderungen
im Bereich der Lohnverrechnung
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