9800 Spittal  Kirchgasse 2
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NEU ab 1.1.2003

 

Ø Neue Formvorschriften für Rechnungen ab 1.1.2003: Zusätzlich zu den bisher
    bekannten Merkmalen muss eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung
    ab 1.1.2003 noch folgende Merkmale enthalten: UID-Nummer des Lieferanten,
    fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Steuersatz und Hinweis
    auf Steuerbefreiung.
Ø Wiedereinführung der UVA ab 2003: Unternehmen, deren Umsätze im Jahr 2002
    mehr als € 100.000 betragen haben, müssen ab 2003 die Umsatzsteuervoran-
    meldung wieder beim Finanzamt einreichen.
Ø Die neue Verpflichtung zu einer umfassenderen Rechnungslegung für Vereine tritt
    ab dem Jahr 2003 in Kraft (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Vermögensübersicht).
Ø Die neue Mitteilungsverpflichtung (§ 109a-Meldung) für bestimmte im Jahr 2002 be-
    zahlte Honorare (zB. an Aufsichtsräte, freie Vertreter, Funktionäre und freie Dienst-
    nehmer) ist erstmals Ende Jänner 2003 zu erfüllen.
Ø GSVG-Wahlmöglichkeit in der Krankenversicherung: Wer bereits ab dem 1.1.2003
    von der Option auf halbe Geldleistungsberechtigung profitieren möchte, muss schon
    vor dem Jahreswechsel den diesbezüglichen Antrag stellen.

Änderungen im Bereich der Lohnverrechnung