9800 Spittal  Kirchgasse 2
Tel.:04762/2433 Fax: 61228

 

 

 

 

 

 

 


Lohnverrechnung


Änderungen im Bereich der Lohnverrechnung
Ø Die Abfertigung Neu gilt für alle Dienstverhältnisse, die ab 1.1.2003 beginnen.
    Bis zur Abfuhr des ersten Abfertigungsbeitrags (1,53% des Entgelts) sollte
    für das Unternehmen eine Mitarbeitervorsorgekasse ausgewählt sein.
Ø Der neue Lohnzettel ist für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2003 zwingend
    auch unterjährig auszustellen. Er besteht aus einem lohnsteuerlichen und
    einem sozialversicherungsrechtlichen Teil.

Personalverrechnung:


Mitarbeiter sind das Kapital eines jeden Unternehmens. Und Personal kostet jedem Unternehmen viel Geld. Die Personalverrechung ist ein sehr umfangreicher Bereich, in dem sehr viele Rechtsvorschriften zu beachten sind, die sich ständig ändern. Die Lohn- und Gehaltsverrechnung ist eine personalintensive laufende Verpflichtung. Die Errechnung selbst, die Durchführung und vor allem die entsprechenden Kontrollen samt Statistiken, Sozialversicherungsmeldungen, etc. erfordern Spezialisten. Wir bieten Ihnen diese Spezialisten an, die Ihre Lohn- und Gehaltsverrechnung mit allen Zusatzaufgaben erledigen. Auch helfen wir Ihnen die Entgeltvorstellungen Lohn- und Gehaltszahlungen umzurechnen und Ihnen Ihre jährlichen Kosten für diesen Mitarbeiter auszurechnen.

Änderungen im Bereich der Lohnverrechnung