Lohnverrechnung
Änderungen
im Bereich der Lohnverrechnung
Ø Die Abfertigung Neu gilt für alle Dienstverhältnisse, die
ab 1.1.2003 beginnen.
Bis zur Abfuhr des ersten Abfertigungsbeitrags (1,53% des
Entgelts) sollte
für das Unternehmen eine Mitarbeitervorsorgekasse ausgewählt
sein.
Ø Der neue Lohnzettel ist für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2003
zwingend
auch unterjährig auszustellen. Er besteht aus einem lohnsteuerlichen
und
einem sozialversicherungsrechtlichen Teil.
Personalverrechnung:
Mitarbeiter sind das Kapital eines jeden Unternehmens. Und Personal kostet
jedem Unternehmen viel Geld. Die Personalverrechung ist ein sehr
umfangreicher Bereich, in dem sehr viele Rechtsvorschriften zu beachten
sind, die sich ständig ändern. Die Lohn- und Gehaltsverrechnung
ist eine personalintensive laufende Verpflichtung. Die Errechnung
selbst, die Durchführung und vor allem die entsprechenden Kontrollen
samt Statistiken, Sozialversicherungsmeldungen, etc. erfordern Spezialisten.
Wir bieten Ihnen diese Spezialisten an, die Ihre Lohn- und Gehaltsverrechnung
mit allen Zusatzaufgaben erledigen. Auch helfen wir Ihnen die Entgeltvorstellungen
Lohn- und Gehaltszahlungen umzurechnen und Ihnen Ihre jährlichen
Kosten für diesen Mitarbeiter auszurechnen.
Änderungen
im Bereich der Lohnverrechnung
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